AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digitale Benefizversteigerung zugunsten des Frauenhauses Bayreuth

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der digitalen Benefizversteigerung „Saustark gegen Gewalt“.

Versteigerer und verantwortlicher Veranstalter der digitalen Benefizversteigerung ist die REVOCIT GmbH, Peuntgasse 25, 95497 Goldkronach, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vincenzo G. Sollecito.

Die Versteigerung wird durch reale handelnde Personen der REVOCIT GmbH durchgeführt. Es handelt sich nicht um eine automatisierte Versteigerung, keinen KI-generierten Anbieter und keinen anonymen Vermittlungsdienst. Die teilnehmenden Personen treten mit den tatsächlich verantwortlichen Ansprechpartnern der REVOCIT GmbH in Kontakt.

Die Versteigerung erfolgt ausschließlich zugunsten des gemeinnützigen Zwecks der Initiative „Saustark gegen Gewalt“. Sämtliche Einnahmen aus den versteigerten Exponaten werden zu 100 % dem Frauenhaus Bayreuth überwiesen.

REVOCIT GmbH erhält keinen wirtschaftlichen Vorteil aus den Versteigerungserlösen und hat keinen Zugriff auf das für die Benefizaktion eingerichtete Konto.

 

1.2 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

 

1.3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit keine gesetzlichen Ausschlussgründe bestehen.

Mit Abgabe eines Gebots erkennt die bietende Person diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

2. Gegenstand der Versteigerung

2.1 Exponate

Gegenstand der digitalen Benefizversteigerung sind Kunstwerke und Exponate aus der Initiative „Saustark gegen Gewalt“.

Die angebotenen Werke stammen insbesondere aus:

  • Kunstaktionen der Initiative „Saustark gegen Gewalt“,
  • kreativen Beteiligungen von Künstlerinnen und Künstlern,
  • gespendeten Exponaten.

Die Exponate werden nach bestem Wissen beschrieben und digital dargestellt.

 

2.2 Zustand der Exponate

Bei den versteigerten Gegenständen handelt es sich überwiegend um Einzelstücke bzw. individuelle Kunstwerke.

Geringfügige Abweichungen zwischen digitaler Darstellung und tatsächlichem Exponat (insbesondere hinsichtlich Farbe, Größe oder Materialwirkung) sind aufgrund der digitalen Darstellung möglich und stellen keinen Mangel dar.

 

3. Ablauf der digitalen Versteigerung

3.1 Versteigerungszeitraum

Die Laufzeit der jeweiligen Versteigerung wird vor Beginn eindeutig veröffentlicht.

Der Beginn und das Ende der Versteigerung sind für alle Interessierten öffentlich einsehbar.

Nach Ablauf der festgelegten Laufzeit können keine weiteren Gebote berücksichtigt werden.

3.2 Gebotsabgabe

Ein Gebot stellt ein verbindliches Angebot zum Erwerb des jeweiligen Exponats zum gebotenen Preis dar.

Die bietende Person ist an ihr Gebot bis zum Ende der Versteigerung gebunden.

3.3 Zuschlag

Den Zuschlag erhält grundsätzlich die Person mit dem höchsten gültigen Gebot zum Zeitpunkt des offiziellen Endes der Versteigerung.

Bei mehreren identischen Höchstgeboten entscheidet das zuerst eingegangene gültige Gebot.

Der Zuschlag wird nach Ende der Versteigerung bestätigt.

 

4. Umgang mit missbräuchlichen oder Fake-Geboten

4.1 Prüfung von Geboten

Der Veranstalter behält sich vor, Gebote zu prüfen, insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Gebot nicht ernsthaft abgegeben wurde.

4.2 Ungültige Gebote

Gebote können ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise:

  • offensichtlich keine Zahlungsabsicht besteht,
  • falsche Kontaktdaten angegeben wurden,
  • das Gebot ausschließlich dazu dient, den Versteigerungsverlauf zu manipulieren,
  • ein sonstiger Missbrauch der Versteigerung vorliegt.

4.3 Folgen eines ungültigen Höchstgebots

Wird ein Höchstgebot nachträglich als ungültig festgestellt, kann der Veranstalter das nächsthöchste gültige Gebot berücksichtigen.

Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nur bei einem gültigen Gebot.

 

5. Zahlung und Weiterleitung der Einnahmen

5.1 Zahlungsabwicklung

Nach Zuschlag erhält die erfolgreiche bietende Person die Zahlungsinformationen.

Die Zahlung kann erfolgen durch:

  • Banküberweisung auf das eingerichtete Benefizkonto Initiative „Saustark gegen Gewalt“ (Unterkonto des Caritasverband Bayreuth für die Stadt und den Landkreis Bayreuth e.V.)
  • PayPal

5.2 Verwendung der Einnahmen

Das für die Benefizversteigerung eingerichtete Konto ist ein ausschließlich für diesen Zweck genutztes Konto der Initiative „Saustark gegen Gewalt“. Die auf diesem Konto eingehenden Beträge sind vollständig und zweckgebunden dem Frauenhaus Bayreuth zugeordnet.

Sämtliche Einnahmen aus den versteigerten Exponaten kommen zu 100 % dem Frauenhaus Bayreuth zugute.

Die REVOCIT GmbH tritt ausschließlich als Veranstalter bzw. technischer Betreiber der digitalen Versteigerung auf. REVOCIT erhält keine Verfügungsberechtigung über das Benefizkonto, hat keinen Zugriff auf die dort eingehenden Gelder und nimmt keine Verwaltung oder Verwendung der Spendeneinnahmen vor.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt somit außerhalb des Vermögensbereichs der REVOCIT GmbH.

Spendenquittungen werden ausgestellt von: Caritasverband Bayreuth für die Stadt und den Landkreis Bayreuth e.V..

Die Durchführung der Benefizaktion erfolgt transparent. Die Zuordnung der Erlöse zum Frauenhaus Bayreuth erfolgt unabhängig von der technischen Durchführung der Versteigerungsplattform.

5.3 Zahlungsverzug

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist, kann der Veranstalter vom Zuschlag zurücktreten und das Exponat erneut anbieten oder das nächsthöchste gültige Gebot berücksichtigen.

 

6. Übergabe und Versand

Die Übergabe des ersteigerten Exponats erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Übergabe kann nach vorheriger Terminvereinbarung am Revocit-Standort in Goldkronach erfolgen.

Alternativ kann auf Wunsch des Ersteigerers ein Versand des Exponats organisiert werden. Die Kosten für Verpackung, Versand und gegebenenfalls weitere Versanddienstleistungen trägt der Ersteigerer vollständig.

Die Versandart wird vor Durchführung des Versands mit dem Ersteigerer abgestimmt.

Das Risiko des Transports richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Die bei der Versteigerung angebotenen Werke bleiben hinsichtlich der Urheberrechte grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Urheberinnen und Urheber.

Mit dem Erwerb eines Exponats wird ausschließlich das Eigentum am physischen Werk übertragen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung von Abbildungen, bedarf der Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber.

 

8. Verantwortlichkeit

Der Veranstalter stellt die Exponate und Informationen nach bestem Wissen und Gewissen bereit.

Für Angaben zu Exponaten, die von Künstlerinnen, Künstlern oder Spenderinnen und Spendern bereitgestellt wurden, wird keine darüber hinausgehende Garantie übernommen.

 

9. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung der ersteigerten Werke nach Übergabe wird ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Benefizversteigerung, zur Kommunikation mit Bietenden sowie zur Abwicklung der Zahlung und Übergabe verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

 

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

 

Veranstalter:

REVOCIT GmbH

Markendesign & Unternehmensentwicklung

Peuntgasse 25, D-95497 Goldkronach

Benefizzweck:

Frauenhaus Bayreuth

Initiative:

„Saustark gegen Gewalt“